Häufig gestellte Fragen
Hier sammeln wir Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt werden.
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(DVE 08/2007)
Wieviel Zuzahlung muss ich leisten?
Jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss 10€ pro Verordnung plus 10 % für jede in Anspruch genommene Leistung zahlen.
Wie kann man sich als Patientin von der Zuzahlung befreien lassen?
Im Gesetz ist festgelegt, dass Versicherte Zuzahlungen im Kalenderjahr höchstens bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze nach § 62 SGB V leisten müssen.
Wird die Belastungsgrenze überschritten, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die Kosten für alle darüber liegenden Zuzahlungen, zum Beispiel für Arznei-, Heil- und
Hilfsmittel, Fahrtkosten. Es müssen daher alle Belege und Quittungen für Zuzahlungen gut aufbewahrt und am Jahresende bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Ob und ab wann Versicherte von der Zuzahlung befreit werden kann, muss direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.